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Informationen zu Reisen mit Tieren (Hund, Katze, Frettchen) in Länder die nicht der EU angehören.
Hier wird in zwei Kategorien unterschieden: a) gelistete Drittländer b) nicht gelistete Drittländer
Wer mit seinem Haustier in eines dieser Länder reisen möchte, muss daran denken, dass er bei
der Rückkehr wieder in die EU einreist. Es ist daher wichtig, bereits vor der Abreise in das jeweilige Drittland sicherzustellen, dass nachfolgende Bedingungen für die EU erfüllt sind:
Gültige Tollwutimpfung (Impfung mind. 30 Tage alt, die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes muss im EU-Heimtierausweis vom Tierarzt vermerkt werden) Kennzeichnung mit Mikrochip oder gut lesbarer Tätowierung (Tätowierung ist anerkannt bis Mitte 2011) Im Heimtierausweis werden vom Tierarzt die Impfung, Kennzeichnung und Beschreibung des Tieres eingetragen.
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