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Dänemark Achtung: Änderungen ab 01. Juli 2010 Quelle: Mitteilung von TASSO e.V. mittels Newsletter
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Alt: Die Einreise mit Pitbullterriern und Tosas, sowie deren Kreuzungen, ist verboten
NEU! Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen sind in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden:
1) Pitbull Terrier 2) Tosa Inu 3) Amerikanischer Staffordshire Terrier 4) Fila Brasileiro 5) Dogo Argentino 6) Amerikanische Bulldogge 7) Boerboel 8) Kangal 9) Zentralasiatischer Ovtcharka 10) Kaukasischer Ovtcharka 11) Südrussischer Ovtcharka 12) Tornjak 13) Sarplaninac
Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende Bestimmungen: An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen. In Wäldern besteht ganzjährig die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.
Weiterhin sind alle Hundebesitzer seit dem 1. Juli 2010 verpflichtet, für eine Kennzeichnung und Registrierung des Hundes zu sorgen, bevor dieser 8 Wochen alt ist.
Sollte ein Hund (egal welcher Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder, falls es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden.
(Quelle: Dänisches Außenministerium)
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Hintergrund des Verbots ist, dass die nebengenannten Hunderassen als gefährlich eingestuft werden. Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung.
Es gilt folgende Übergangsregelung für Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben: Die Hunde können weiterhin nach Dänemark mitgebracht werden, aber sie müssen auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine geführt werden. Der Hund muss auch einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Diese Übergangsordnung gilt jedoch nicht für Pitbull Terrier und Tosa Inu, da diese bereits vor Inkrafttreten der neuen Regeln verboten waren.
Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt.
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Finnland
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Alle Hunde, die älter als drei Monate sind, benötigen eine Bandwurmbehandlung (Echinococcus), längstens 30 Tage vor Einreise
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ist durch Tierarzt im EU - Heimtierausweis zu bestätigen
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Großbritannien
Irland
Malta
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Zusätzlich zur Tollwutimpfung muss eine Bluttiterunter- suchung auf Tollwutantikörper erfolgen;
die Kennzeichnung darf ausschließlich mit Mikrochip erfolgen (Tätowierung wird nicht akzeptiert);
Nachweis einer Zecken- und Bandwurmbehandlung
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amtstierärzt- liches Attest im Heimtier- ausweis nötig
Wichtig: Für die Einreise soll der Tierbesitzer mit einer Vorbereitungszeit von mind. einem halben Jahr rechnen!
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Schweden
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Zusätzlich zur Tollwutimpfung muss eine Bluttiteruntersuchung auf Tollwutantikörper erfolgen;
Kennzeichnung mit Mikrochip oder gut lesbarer Tätowierung;
Nachweis einer Zecken- und Bandwurmbehandlung;
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amtstierärzt- liches Attest im Heimtierausweis nötig
Wichtig: Für die Einreise soll der Tierbesitzer mit einer Vorbereitungszeit von mind. einem halben Jahr rechnen!
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